Ihre Ansprüche im Schadensfall
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung und Abwicklung des Unfallschadens zu beauftragen.
Es bestehen jedoch auch weitere Ansprüche für Sie:
- Beauftragung eines Anwalts zur Vertretung Ihrer Interessen
- Schadenersatz
- Mietwagenkosten während der Reparatur
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Sachschäden an Gegenständen oder der Ladung
- Folgeschäden aus dem Unfallereignis
- Arzt- und Anwaltskosten
- Schmerzensgeld bei Personenschäden
- Verdienstausfälle bei unfallbedingter Krankheit und / oder beruflichem Ausfall
- Die Kosten für all diese Ansprüche werden von der gegnerischen Versicherung getragen
FAQs
In welchem Fall wird vorwiegend ein KFZ-Gutachter benötigt?
Im Falle, dass Sie Geschädigter an einem Verkehrsunfall sind, besitzen Sie einen Anspruch auf einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen. Dieser erstellt Ihnen fachkundig ein Gutachten über das beschädigte Unfallfahrzeug. Einen solchen Schaden am Fahrzeug nennt man auch Haftpflichtschadensfall. Hierbei wird unter anderem die Schadenshöhe sowie der Restwert am Fahrzeug ermittelt. Das Gutachten wird mit einem kompetenten Verkehrsrechtsanwalt an die gegnerische Haftpflichtversicherung versendet, die basierend auf dem Gutachten alle entstandenen Kosten erstattet!
Da Sie in diesem Fall der Geschädigte sind und einen Anspruch auf einen KFZ-Gutachter haben, werden die Kosten für das Gutachten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Das Schadensgutachten ist für Sie somit kostenlos* !
*Keine Mitschuld, Teilschuld oder herbeigeführter Unfall
Wann benötige ich einen KFZ-Gutachter in einem Kaskoschadenfall (Bsp. Unfallverursacher) ?
Sind Sie Unfallverursacher in einem Schadenfall, so tritt Ihre Vollkaskoversicherung in Kraft – sofern Sie diese abgeschlossen haben. Lesen Sie sich bitte aufmerksam und genau die Vertragsbedingungen durch, da diese in solchen Fällen zu beachten sind.
In einem Kaskoschadenfall ist Ihre Versicherung weisungsbefugt. Das bedeutet die Versicherung selbst wählt den Schadensgutachter. Eine Fahrzeugreparatur muss daher eventuell werkstattgebunden erfolgen.
Sind Sie jedoch mit dem seitens der Versicherung erstellten Gutachten nicht zufrieden, so steht es Ihnen frei ein eigenes Gutachten vorzulegen. Die Kosten hierbei tragen Sie jedoch selbst!
In so einem Falle prüfen wir ihr Gutachten auf fachlicher Ebene sowie die Rechnung/den Kostenvoranschlag auf Richtigkeit und leiten wenn nötig weitere Schritte ein.
Wer trägt die Kosten des Gutachters bei Teilschuld?
Wenn Sie Teilschuld haben und vor Gericht eine Entscheidung verhandelt wird, werden die Kosten des Gutachters von der Partei getragen, die die Verhandlung verliert. Bei Teilschuld können Sie also anteilig an den Gutachterkosten beteiligt sein.
Meskar ingenieurbüro münchen
- +49 176 70060978
- info@meskar-gutachten.de