Ratgeber
Bagatellschaden. Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Ab wann die Versicherung ein Gutachten zahlt und warum kleine Schäden oft größer sind, als sie aussehen.
Kurz gesagt: Bei sehr kleinen Schäden, nach der Rechtsprechung meist unter etwa 750 Euro, reicht oft ein Kostenvoranschlag. Darüber zahlt die gegnerische Versicherung in der Regel ein vollständiges Gutachten. Ob Ihr Schaden darüber liegt, ist von außen oft schwer zu erkennen.
Was ist ein Bagatellschaden?
Als Bagatellschaden gilt ein sehr kleiner Schaden, etwa ein oberflächlicher Kratzer im Lack. Bei solchen Schäden halten Gerichte ein Gutachten für unverhältnismäßig. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht dann, um den Schaden zu beziffern.
Wo liegt die Grenze?
Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. In der Rechtsprechung hat sich ein Betrag von etwa 750 Euro als Richtwert durchgesetzt. Liegt der Schaden darüber, muss die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten für ein vollständiges Gutachten übernehmen. Entscheidend ist dabei der tatsächliche Schaden, nicht der erste Eindruck.
Warum kleine Schäden oft teuer sind
Moderne Autos haben hinter dem Stoßfänger Sensoren für Einparkhilfe und Assistenzsysteme, Halterungen aus Kunststoff und Pralldämpfer. Eine kleine Delle kann bedeuten, dass Teile getauscht, Sensoren neu eingestellt und mehrere Bauteile lackiert werden müssen. Aus einem vermeintlichen Kratzer werden so schnell mehrere tausend Euro. In meiner Praxis sehe ich das ständig.
Was fehlt im Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag enthält nur die Reparaturkosten. Wertminderung, Nutzungsausfall und eine neutrale Fotodokumentation fehlen. Gerade die Dokumentation ist wichtig, wenn die Versicherung später Einwände erhebt oder die Schuldfrage nicht klar ist.
Was tun, wenn ich unsicher bin?
Schicken Sie mir ein paar Fotos per WhatsApp. Ich sage Ihnen kostenlos und ehrlich, ob der Schaden voraussichtlich über der Bagatellgrenze liegt und ein Gutachten sinnvoll ist. Ist der Schaden wirklich klein, rate ich Ihnen auch zu einem Kostenvoranschlag.
- Fotografieren Sie den Schaden aus mehreren Blickwinkeln, mit etwas Abstand und aus der Nähe.
- Fotografieren Sie auch das ganze Auto und das Kennzeichen.
- Lassen Sie nichts reparieren, bevor klar ist, wie abgerechnet wird.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Gern stelle ich den Kontakt her.
