Ratgeber

Der Restwert. Was Ihr Unfallwagen noch wert ist.

Bei einem Totalschaden entscheidet der Restwert mit darüber, wie viel Geld Sie bekommen.

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit etwa 4 Minuten · Kfz-Gutachtenbüro Meskar

Kurz gesagt: Der Restwert ist der Preis, den Ihr beschädigtes Auto noch bringt. Bei einem Totalschaden wird er vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Der Gutachter ermittelt ihn auf dem regionalen Markt. Verkaufen Sie nicht, bevor das Gutachten vorliegt.

Was ist der Restwert?

Der Restwert ist der Betrag, den Sie für Ihr Auto im beschädigten Zustand noch bekommen würden. Auch ein Unfallwagen hat einen Wert, denn Händler und Aufkäufer reparieren ihn oder verwerten Teile davon.

Warum ist der Restwert so wichtig?

Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Je höher der Restwert angesetzt wird, desto weniger überweist die Versicherung. Den Ausgleich erhalten Sie, indem Sie das Auto zum Restwert verkaufen. Stimmt der Restwert nicht mit dem überein, was Sie wirklich bekommen, fehlt Ihnen am Ende Geld.

Wie ermittelt der Gutachter den Restwert?

Der Gutachter holt Angebote auf dem allgemeinen regionalen Markt ein, also dort, wo Sie Ihr Auto ohne großen Aufwand verkaufen können. Üblich sind mindestens drei Angebote seriöser Käufer. Das höchste davon steht als Restwert im Gutachten.

Die Versicherung schickt ein höheres Angebot. Was nun?

Versicherungen holen oft eigene Angebote über spezielle Restwertbörsen im Internet ein, zum Teil von Käufern weit weg. Grundsätzlich dürfen Sie sich auf den Restwert aus Ihrem Gutachten verlassen und das Auto zu diesem Preis verkaufen. Sie müssen nicht von sich aus nach höheren Angeboten suchen.

Liegt Ihnen aber vor dem Verkauf ein konkretes, höheres und annehmbares Angebot der Versicherung vor, sollten Sie es ernst nehmen. Lehnen Sie es ohne guten Grund ab, kann die Versicherung den höheren Betrag anrechnen. Im Zweifel sprechen Sie mit Ihrem Gutachter oder Anwalt, bevor Sie verkaufen.

Und wenn ich das Auto behalten will?

Das dürfen Sie. Dann wird der Restwert trotzdem von der Auszahlung abgezogen, weil das Auto ja noch diesen Wert für Sie hat. Ob eine Reparatur trotz Totalschaden möglich ist, lesen Sie im Ratgeber Totalschaden.

Was Sie tun sollten

  • Verkaufen Sie den Unfallwagen erst, wenn das Gutachten vorliegt.
  • Verkaufen Sie nur zum Restwert aus dem Gutachten oder höher.
  • Prüfen Sie Angebote der Versicherung, die Sie vor dem Verkauf erreichen.
  • Heben Sie den Kaufvertrag auf.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Gern stelle ich den Kontakt her.

Fragen zu Ihrem Schaden?
Rufen Sie mich an.

Montag bis Samstag von 7 bis 18 Uhr. Für Geschädigte kostenlos und ohne Vorkasse.

AnrufenWhatsApp