Ratgeber
Wertminderung nach einem Unfall.
Auch perfekt repariert ist Ihr Auto weniger wert als vorher. Diesen Verlust bekommen Sie ersetzt.
Kurz gesagt: Ein Auto mit Unfallvergangenheit erzielt beim Verkauf weniger Geld. Diesen Minderwert muss die gegnerische Versicherung zahlen. Er wird im Gutachten berechnet und steht nicht im Kostenvoranschlag.
Was ist die Wertminderung?
Stellen Sie sich zwei gleiche Autos vor, gleiches Alter, gleiche Laufleistung. Eines davon hatte einen Unfall und wurde fachgerecht repariert. Fast jeder Käufer würde für das unfallfreie Auto mehr bezahlen. Genau diese Differenz ist die Wertminderung, genauer gesagt die merkantile Wertminderung.
Sie entsteht allein dadurch, dass das Fahrzeug jetzt als Unfallwagen gilt. Einen Unfallschaden müssen Sie beim Verkauf offenlegen, und das drückt den Preis. Das gilt auch dann, wenn man von der Reparatur nichts mehr sieht.
Davon zu unterscheiden ist der technische Minderwert. Er liegt vor, wenn nach der Reparatur tatsächlich etwas zurückbleibt, zum Beispiel ein Farbunterschied, der sich nicht ganz beseitigen lässt.
Steht mir die Wertminderung zu?
Ja, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Die Wertminderung ist Teil Ihres Schadenersatzes und wird von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bezahlt. Bei einer Teilschuld bekommen Sie den Anteil, der Ihrer Haftungsquote entspricht.
Sie erhalten die Wertminderung unabhängig davon, ob Sie das Auto reparieren lassen, selbst reparieren oder sich den Schaden auszahlen lassen.
Wie wird die Wertminderung berechnet?
Es gibt keine gesetzliche Formel. Sachverständige nutzen anerkannte Berechnungsverfahren und beziehen dabei unter anderem ein:
- das Alter und die Laufleistung des Fahrzeugs
- den Wiederbeschaffungswert, also den Wert vor dem Unfall
- die Höhe und Art der Reparaturkosten
- welche Teile betroffen sind, zum Beispiel tragende Teile der Karosserie
- wie gefragt das Modell auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist
Pauschale Faustformeln führen oft zu falschen Ergebnissen. Deshalb gehört die Wertminderung in ein ordentliches Gutachten.
Gibt es eine Grenze bei Alter oder Kilometerstand?
Früher galt oft die Faustregel, ab fünf Jahren oder 100.000 Kilometern gebe es keine Wertminderung mehr. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass es eine solche starre Grenze nicht gibt. Auch ältere Fahrzeuge können eine Wertminderung haben, wenn der Markt Unfallwagen schlechter bezahlt. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Warum reicht ein Kostenvoranschlag nicht?
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt enthält nur die Reparaturkosten. Die Wertminderung taucht dort nicht auf, und was nicht beziffert ist, zahlt die Versicherung in der Regel auch nicht. Gerade bei neueren und hochwertigen Fahrzeugen geht es dabei schnell um mehrere hundert oder tausend Euro.
Was Sie tun sollten
- Beauftragen Sie nach einem unverschuldeten Unfall einen eigenen, unabhängigen Gutachter.
- Achten Sie darauf, dass die Wertminderung im Gutachten ausgewiesen ist.
- Lassen Sie sich nicht auf eine pauschale Abfindung ein, bevor das Gutachten vorliegt.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Gern stelle ich den Kontakt her.
