Ratgeber

Haftpflicht oder Kasko. Wer zahlt was?

Welche Versicherung nach einem Unfall zuständig ist und was das für Ihr Gutachten bedeutet.

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit etwa 4 Minuten · Kfz-Gutachtenbüro Meskar

Kurz gesagt: Hat der andere den Unfall verursacht, zahlt seine Haftpflichtversicherung Ihren Schaden, und Sie wählen Ihren Gutachter selbst. Waren Sie selbst schuld, springt nur Ihre eigene Kaskoversicherung ein, wenn Sie eine haben. Dann bestimmt meist die Versicherung den Gutachter.

Die Haftpflichtversicherung

Jeder Halter muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Sie bezahlt die Schäden, die Sie anderen zufügen. Für Sie als Geschädigten bedeutet das: Hat der Unfallgegner den Unfall verursacht, zahlt seine Haftpflichtversicherung Ihren Schaden.

Dazu gehören die Reparatur oder bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungsaufwand, die Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall, die Kosten für den Gutachter und in der Regel auch für einen Anwalt. In diesem Fall wählen Sie Ihren Gutachter selbst. Sie müssen den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.

Die Teilkasko

Die Teilkasko ist freiwillig und zahlt für Schäden an Ihrem eigenen Auto, die nicht durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Typisch sind:

  • Diebstahl
  • Glasbruch, zum Beispiel ein Steinschlag in der Scheibe
  • Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung
  • Brand
  • Zusammenstoß mit Wild, je nach Vertrag mit Haarwild oder allen Tieren
  • je nach Vertrag Marderbiss

Die Vollkasko

Die Vollkasko enthält die Leistungen der Teilkasko und zahlt zusätzlich Schäden am eigenen Auto, die Sie selbst verursacht haben. Auch Vandalismus und Unfallflucht des Gegners sind meist abgedeckt. Dafür zahlen Sie in der Regel eine Selbstbeteiligung, und Ihr Schadenfreiheitsrabatt kann sinken.

Und wenn beide ein bisschen schuld sind?

Dann wird der Schaden nach einer Haftungsquote aufgeteilt, zum Beispiel 70 zu 30. Die gegnerische Haftpflicht zahlt Ihren Schaden zu ihrem Anteil. Für den Rest kann Ihre Vollkasko einspringen. Gerade hier lohnt sich ein eigenes Gutachten und oft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, weil es um viel Geld gehen kann.

Wer bestimmt den Gutachter?

SituationWer zahltGutachter
Der andere war schuldHaftpflicht des GegnersSie wählen selbst
TeilschuldAufteilung nach QuoteEigenes Gutachten sinnvoll
Sie waren schuldIhre VollkaskoMeist die Versicherung
Wild, Hagel, GlasIhre TeilkaskoMeist die Versicherung

Auch wenn Ihre eigene Versicherung zuständig ist, können Sie mich gern anrufen. Ich sage Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Gern stelle ich den Kontakt her.

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